Für Arbeitgeber

Vom Kandidatenpool in Asien über §§ 81a & 18b AufenthG bis zum ersten Arbeitstag in Deutschland.

1–3 Monatedurchschnittlich bis Einstellung
500+Kandidaten im Pool
98%Zufriedene Arbeitgeber

Branchen & Profile

Das sagen unsere Partner

Erfolgreiche Vermittlungen aus Pflege, Handwerk, Logistik und Gastronomie — anonymisiert zum Schutz unserer Kunden.

Pflege & MedizinEinstellung nach 14 Wochen

„Dream Jobs 4 Future hat unsere Pflegestelle schnell und rechtssicher besetzt. Die Kandidatin war sprachlich und fachlich hervorragend vorbereitet.“

Geschäftsführung · Pflegeeinrichtung, Bayern
Handwerk & SHKEinstellung nach 11 Wochen

„Vom Erstgespräch bis zur Einreise lief alles strukturiert. Wir haben endlich Planungssicherheit bei der Fachkräftegewinnung.“

Inhaber · SHK-Betrieb, NRW
LogistikEinstellung nach 16 Wochen

„Besonders überzeugt hat uns die Vorqualifizierung in Vietnam. Unsere neuen Berufskraftfahrer waren sofort einsatzbereit.“

HR-Leitung · Logistikunternehmen, Hessen

FAQ

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG?

Das § 81a-Verfahren bündelt und beschleunigt die beteiligten Behördenprozesse für die Einreise qualifizierter Fachkräfte. Dream Jobs 4 Future koordiniert die Schritte und hält Arbeitgeber über den Status informiert.

Was regelt § 18b AufenthG — und wann ist es relevant?

§ 18b AufenthG erlaubt die vorübergehende Beschäftigung ausländischer Fachkräfte während eines Anerkennungsverfahrens in Deutschland — ein wichtiger Baustein, wenn das volle Sprachniveau oder der Anerkennungsbescheid noch aussteht. Wir prüfen die Voraussetzungen und binden § 18b bedarfsorientiert in den Gesamtprozess ein.

Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?

Die Kosten hängen von Branche, Anzahl der Fachkräfte und Leistungsumfang ab (Recruiting, Sprache, Anerkennung, Visa). Nach einer unverbindlichen Bedarfsanalyse erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Posten.

Wie lange dauert der Prozess bis zur Einstellung?

Je nach Berufsbild und Anerkennungsbedarf planen wir in der Regel mit 3–6 Monaten vom Start bis zur Einreise. Mit § 81a lässt sich die Dauer gegenüber Standardverfahren deutlich verkürzen.

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